Download_Geschichte der Empfängnisverhütung

Geburtenkontrolle,Sexualität und Moral Empfängnisverhütung ist seit jeher ein Thema in der Lebensplanung der Menschen. Durch die Weiterentwicklung empfängnisverhütender Mittel und deren Anwendung verändert sich die Sexualmoral. Die Wandelbarkeit der Sexualmoral zeigt, wie die Kategorien Geschlecht und Sexualität historisch geworden sind und sich fortwährend wandeln.

Abstract

Empfängnisverhütung ist seit jeher ein Thema in der Lebensplanung der Menschen. Durch die Weiterentwicklung

empfängnisverhütender Mittel und deren Anwendung verändert sich die Sexualmoral. Die Wandelbarkeit der Sexualmoral zeigt, wie die Kategorien Geschlecht und Sexualität historisch geworden sind und sich fortwährend wandeln.


Sachanalyse

Empfängnisverhütung ist seit jeher ein immanentes Thema bezüglich des Verständnisses des Menschen von sich selbst und dessen, wie sein Leben zu organisieren sei. Dabei erfolgt die individuelle und gesellschaftliche Positionierung zur Empfängnisverhütung im Kontext von gesellschaftlichen, religiösen und politischen Ansprüchen an staatlich, wirtschaftlich und privat organisiertes Leben. Gründe und Argumente gegen die Empfängnis, gegen die Entbindung eines lebenden Kindes sowie gegen die eigene, individuelle Übernahme von Verantwortung und Erziehungsaufgaben sind in der Geschichte zu nahezu jeder Zeit vertreten.

Allerdings änderten sich im Laufe der Zeit nicht nur die Methoden, sondern auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Empfängnisverhütung. Die Beschäftigung mit der sich wandelnden Sexualmoral soll aufzeigen, dass heutige Kategorien wie Geschlecht und Sexualität historisch gewachsen und folglich veränderbar sind.

Geschlechtsverkehr „ohne Folgen“

Empfängnisverhütung ist keine Erfindung der Moderne. Zu jedem Zeitpunkt in der Geschichte hatten Menschen für die Ausübung des Geschlechtsaktes mehr als die reine Reproduktion im Sinn.
Die Methoden, ungewollte Schwangerschaften relativ sicher zu verhindern, entwickelten sich allerdings erst ab dem 19. Jahrhundert. Vor der Entwicklung und breiten Zugänglichkeit dieser verhältnismäßig sicheren Verhütungsmittel hatten Menschen, insbesondere Frauen, dennoch ein Verständnis von und über Verhütung: Coitus interruptus, Tränke oder Spülungen mit (vermeintlich) kontrazeptiver Wirkung waren bekannt. 1

Mit dem Aufstieg des Christentums und der Entwicklung des Monopols auf Moralvorstellungen der katholischen Kirche verschwand das Thema aus der Öffentlichkeit. Die Kirche predigte die Keuschheit – Sex sollte ausschließlich der Fortpflanzung dienen. Allerdings gehört nicht viel Fantasie dazu, sich vorzustellen, dass die Realität in vielen Haushalten von dieser Vorgabe deutlich abwich.

Familienplanung wird Politik

Erst im 19. Jahrhundert wurde das Thema Geburtenkontrolle Teil eines breiteren öffentlichen Diskurses. Die steigenden Bevölkerungszahlen in Mitteleuropa aufgrund höherer Lebenserwartung und sinkender Sterblichkeitsrate bei Geburten (sowohl bei der Mutter, als auch beim Neugeborenen) veranlassten den Ökonomen Thomas Robert Malthus, die Geburtenkontrolle zu propagieren. 2

Im Deutschen Reich gelangte das Thema der Empfängnisverhütung multidirektional auf die gesellschaftliche und politische Agenda. Durch Industriekapitalismus und die dazugehörenden Arbeitsbedingungen war in vielen Biografien das Thema Verhütung wichtig, da für die Erziehung und Versorgung von Kindern nicht ausreichend Zeit und finanzielle Mittel vorhanden waren. Die sich formierende Frauenbewegung setzte sich für das Recht auf Verhütung ein, um Frauen eine freie, emanzipierte Lebensplanung zu ermöglichen. Dem entgegen argumentierten die politischen Lager der Konservativen, die eine Verrohung der Sitten befürchteten, und der Nationalisten, die in Anbetracht sinkender Geburtenzahlen das Aussterben des eigenen Volkes befürchteten.3

Die neue Sexualmoral

Speziell für die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg lässt sich ein Wandel in der gesellschaftlich gesetzten Sexualmoral beobachten. Das neue Frauenbild der „Goldenen Zwanziger“ beinhaltete nicht nur eine Gleichberechtigung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch und insbesondere die sexuelle Emanzipation. Frauen wollten nicht mehr als passive Sexualpartnerinnen wahrgenommen werden und stellten bewusst Forderungen danach, ihr Liebesleben selbstbestimmt auszuleben. Die entstehenden Sexualberatungsstellen waren als zumindest unterstützende Kraft bei der Abkopplung des Geschlechtsverkehres von der Reproduktion ein wichtiger Faktor, da sie Aufklärungsarbeit leisteten und empfängnisverhütende Maßnahmen propagierten. Das neue Selbstbewusstsein der Frauen, obgleich dieses zuerst nur eine Minderheit betraf, setzte eine Veränderung der Sexualmoral bis hin zur Liberalisierung des weiblichen Sexuallebens in Gang.

Ein Großteil der weiblichen Bevölkerung musste nach dem Ende des Ersten Weltkrieges und in der Zeit der Weltwirtschaftskrise neue Aufgaben übernehmen. Die Herausforderungen, die damit verbunden waren, resultierten in einer veränderten Auffassung von Sexualität und der Notwendigkeit, Schwangerschaften zu verhindern. Die ökonomischen Probleme der Zwischenkriegszeit 4 brachten auch Männer zu einer anderen Auffassung von Sexualität. Die Männlichkeit und Weiblichkeit und deren gültige Annahmen wurden verhandelt.

Rückschritt im Gleichschritt?

Im Rückblick wird die Sexualpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus meist als „offizielle Prüderie“ 5 bezeichnet. Die Forschung bescheinigt dem deutschen Faschismus eine feindliche Haltung gegenüber der Sexualität. Zweifellos war die Sexualpolitik des Dritten Reichs eine Gegenbewegung zur Fortschrittlichkeit und Toleranz, die zur Weimarer Zeit herrschte. Welches Bild zeichnet sich aber von der Sexualmoral und der gelebten Sexualität im Dritten Reich? Repräsentiert Adolf Hitlers Phrase „Das Geschlechtsleben bestimmen wir!“ 6 tatsächlich die Haltung gegenüber Sexualität?

In der Zeit des Nationalsozialismus erfolgte ein einzigartiger Angriff auf die Intimsphäre der Menschen. Sexualität war alles andere als eine Nebensache. Das gewaltige Unterfangen, die Fortpflanzung der Menschen steuern zu wollen, wurde von zwei Seiten angegangen: Die Unterbindung der Reproduktion jener, die als „unerwünscht“ klassifiziert wurden, und die Förderung reproduktiver Aktivitäten derjenigen, die als gesunde, heterosexuelle Arier galten. 7 Der nationalsozialistische Staat wollte einen Bevölkerungszuwachs von rassisch erwünschten und gesunden Kindern. Zu diesem Zwecke wurden u.a. außereheliche Beziehungen geduldet und die daraus hervorgehenden Kinder sowie ihre Mütter unterstützt. So wurden sie z.B. in den Lebensborn-Heimen der SS untergebracht und versorgt.

Diese Sexualmoral führte auch unterhalb der Nationalsozialisten zu Uneinigkeiten. Die Konservativen waren bestürzt über die liberalisierte Sexualmoral. Im „Bund Deutscher Mädel“ (BDM) hatten die Führerinnen 1934 die streng geheime Anweisung erhalten, „die ihnen anempfohlenen Mädchen zum vorehelichen Geschlechtsverkehr zu ermutigen“8. Nicht nur vor- und außerehelicher Sex wurde geduldet und unterstützt, sondern auch die Leidenschaft in der Ehe wurde eingefordert und verteidigt. Dagmar Herzog schreibt dazu in ihrer Abhandlung „Die Politisierung der Lust“: „Die Heiligung von Leidenschaft und Romantik wurde zu einem Kernstück der Sexualberatungsschriften, die das sexuelle Vergnügen für beide Partner in der Ehe zu steigern suchten.“9 Dieser Teil der nationalsozialistischen Auffassung wurde in der Nachkriegszeit nicht aktiv erinnert, sondern es wurde vielmehr versucht, die Erinnerung an eine lustfördernde und lustbefriedigende nationalsozialistische Sexualmoral auszulöschen.

Eine Pille ändert alles?

Nach dem Zweiten Weltkrieg herrschte lange Zeit eine innergesellschaftliche Prüderie vor, die die öffentliche Verhandlung des Themas Sexualität behinderte. Auch das Mann-Frau-Verhältnis war von konservativen Ansichten geprägt. Es brauchte erst eine neue Generation, die sogenannten „68er“, um das Thema Sexualität wieder in den Fokus einer gesellschaftlichen Debatte zu rücken.
Diese Entwicklung förderte eine Erfindung, die Sexualität wie keine andere verändern sollte. Die Anti-Baby-Pille kam 1961 in Deutschland auf den Markt und wurde spätestens in den 70er Jahren zum meistverkauften Verhütungsmittel. An der seit der Einführung der „Pille“ geführten Debatte lassen sich die verschiedenen Einstellungen zu Sexualität und Geschlecht erkennen. Die „Pille“ schaffte eine sichere Variante der Verhütung ohne unbequeme Vorbereitung, Nachbereitung oder Minderung des Lustempfindens. Damit war die Verbreitung der „Pille“ weitaus größer als die früherer Verhütungsmittel.

Für die einen symbolisierte die Pille die Gleichstellung der Frau, die nun unabhängig vom Mann über das Kinderkriegen entscheiden und sich sexuell ausleben konnte. Andere wiederum warfen der modernen Frau vor, sich einem gesellschaftlichen Druck zu unterwerfen und den Eindruck zu erwecken, immer sexuell verfügbar zu sein.

Mein Bauch gehört Mir! Die Abtreibungsdebatte

Untrennbar vernetzt mit der Entwicklung der Empfängnisverhütung und der mit ihr verbundenen Debatten war die Frage nach Abtreibung. Der Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs stellte seit der Reichsgründung 1871 Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Trotz vieler Proteste für die Legalisierung von Abtreibung und mehrere Ansätze zur Gesetzesänderung blieben Schwangerschaftsabbrüche illegal, allerdings wurde das Strafmaß in der Weimarer Republik gemildert. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 wurden jegliche mildernde Umstände rückgängig gemacht und das Strafmaß für Abtreibungen von 1871 sogar verschärft. In den 60er Jahren flammte der Protest gegen den Paragraf 218 wieder auf unter dem Slogan „Mein Bauch gehört mir“. In der Bundesrepublik wurde der Abtreibungsparagraf mehrfach geändert, bis nach der Wende 1990 das aus der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik seit 1972 bestehende Gesetz zur Straffreiheit bei einer Abtreibung in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft übernommen wurde.

Die Debatten um den Abbruchs-Paragrafen sowie die sich hier widerspiegelnden Argumente haben sich nicht verändert. Sie lassen sich heute in der Debatte um die Abschaffung des geltenden Paragrafen 218 sowie hinsichtlich der Frage nach Rezeptfreiheit der sogenannten „Pille danach“ wiederfinden. Auf der einen Seite stehen konservative, meist religiös motivierte Abtreibungsgegner, die das Recht auf Leben als das höchste Menschenrecht auch auf ungeborenes Leben beziehen. Auf der anderen Seite befürchten Befürworter, die die Abschaffung des Paragrafen 218 vorantreiben, dass das Recht auf Selbstbestimmung und freie Lebensplanung durch die Gesetzgebung eingeschränkt wird.

Lange Zeit erschien es Frauen unmöglich, eine Ärztin oder einen Arzt zu finden, die Abtreibungen trotz des Risikos einer Bestrafung durchführten. Deswegen sahen sich abtreibungswillige Schwangere gezwungen, den Eingriff von Laien durchführen lassen oder ihn sogar selbst zu vollziehen, was schlimmstenfalls und nicht selten mit dem Tod endete.

Die vergangenen und aktuellen Diskussionen um den Paragrafen 218 und den dazugehörigen Diskursen decken die gesellschaftliche Dichotomie zwischen Mann und Frau im Wandel der Zeit auf. Gleichzeitig und damit verbunden werden Konzepte und kollektive Auffassungen von Familie aufgezeigt, die sich teilweise bis in unsere heutige Gesellschaft verfolgen lassen.

  1. Vgl.: Jütte, Robert: Lust ohne Last. Geschichte der Empfängnisverhütung von der Antike bis zur Gegenwart, München 2003.
  2. Jütte (2003), S.163ff.
  3. Vgl.: Dienel, Christiane: Kinderzahl und Staatsräson. Empfängnisverhütung und Bevölkerungspolitik in Deutschland und Frankreich bis 1918, Münster 1995.
  4. Die Zwischenkriegszeit beginnt mit Ende des Ersten Weltkrieges, wobei das Ende dieser Epoche umstritten ist. Historiker_innen stimmen weitgehend überein, dass die sog. Zwischenkriegszeit jedoch nicht mit Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft endet. Eine Fortschreibung der Zwischenkriegszeit bis 1935 erscheint angemessen, da die Folgen der u.a. durch die Weltwirtschaftskrise ausgelösten Erosionen am Finanzmarkt und in der Gesellschaft fortbestanden.
  5. Herzog, Dagmar: Die Politisierung der Lust- Sexualität in der deutschen Geschichte des zwanzigsten Jahrhunderts, München 2005, S. 21.
  6. Sigmund, Anna Maria: „Das Geschlechtsleben bestimmen wir“-Sexualität im Dritten Reich, München 2008, S. 215.
  7. Vgl.: Herzog (2005), S. 15.
  8. Herzog (2005), S. 36.
  9. Herzog (2005), S. 41.

Reihenverlaufsplan

Lernziel der Reihe

Die Unterrichtsreihe bezieht sich auf historische Diskurse, die über die Themen Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbrüche und Sexualität stattgefunden haben.

Die Geschichte der Empfängnisverhütung und den damit eng verknüpften Themen ist ein Dispositiv und vereint Diskursives und Nicht-Diskursives mit dem Raum der Familie. Als kleinste Einheit der Bevölkerung werden in diesem Organisations- und Lebensraum unterschiedliche Diskurse ausgetragen. Neben reglementierenden und administrativen Maßnahmen fließen moralische und philosophische Aspekte ebenso in das Dispositiv ein wie beispielsweise das Vorhandensein und Wirken von Eheberatungsstellen, Kliniken und Institutionen, hier insbesondere die Kirche.

Die Möglichkeit der Geburtenkontrolle veränderte das Verhältnis der Menschen zur Sexualität sowie gesellschaftliche Geschlechterrollen. Wie sich Rollen konstituieren und welche Bedeutung den einzelnen Diskursen zukommt, können sich die Schüler_innen in dieser Unterrichtsreihe erarbeiten. Besonders für Schüler_innen der Sekundarstufe II stellt die eigene Sexualität einen zentralen Aspekt ihres Selbstverständnisses dar. Das Recht am eigenen Körper wird hinterfragt und Annahmen über vermeintlich feste Stereotypen aufgebrochen. Der Prozesshaftigkeit und der Frage nach der Weiterentwicklung von Empfängnisverhütung im Kontext der sich verändernden Gesellschaft wird Raum gegeben.

Der Schwerpunkt auf den Wandel in der Zeit soll die Entwicklung der Moralvorstellungen zeigen. Dadurch werden die Schüler_innen dafür sensibilisiert, dass schon immer verschiedene Vorstellungen existiert haben und weiterhin fortbestehen werden. Des Weiteren soll verdeutlicht werden, dass die vorherrschenden Einstellungen zu Sexualität und Geschlecht nicht feststehen, sondern einem dauerhaften Prozess unterliegen. Sexualität ist verhandelbar – Verhütung auch.